Kompetenzen

Sicherheitsfachkraft

Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2

Als externe Sicherheitsfachkraft kann ich Sie in verschiedenen Belangen unterstützen. Sie profitieren von der externen Expertise und können Ihre und die Zeit Ihrer Mitarbeiter für Ihren eigentlichen Unternehmenszweck einsetzen.

 

Ungeliebte Schulungen oder Weiterbildungen?

Überlassen Sie das Thema jemanden, der die Aspekte der Arbeitssicherheit in allen Facetten bestens kennt und sich gerne mit Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation und gesetzlichen Pflichten beschäftigt.


Allgemeine Betreuung

  • Beratung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen/Unfällen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Aktive Beteiligung an der Vorbereitung und Gestaltung der ASA-Sitzungen sowie regelmäßiger Jours fixes

Betriebsspezifische Betreuung

  • Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Erstellung einer Vorsorgekartei
  • Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
  • Moderation der ASA-Sitzungen und deren Dokumentation


Gefahrstoffbeauftragter

Als externer Gefahrstoffbeauftragter bin ich die Expertise für:

  •     Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV
  •     Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses gemäß TRGS 400
  •     Ermittlung und Bewertung der Exposition nach TRGS 402
  •     Beratung zu Substitution, Lagerung und Kennzeichnung TRGS 510
  •     Festlegung von Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  •     Erstellen und Aktualisierung von Betriebsanweisungen
  •     Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und im Verhalten      bei Unfällen