Kompetenzen

Sicherheitsfachkraft

Sicherheitstechnische Betreuung nach § 6 ASiG und DGUV Vorschrift 2

Als externe Sicherheitsfachkraft kann ich Sie in verschiedenen Belangen unterstützen. Sie profitieren von der externen Expertise und können Ihre & die Zeit Ihrer Mitarbeiter für Ihren eigentlichen Unternehmenszweck einsetzen.

 

Keine ungliebten Schulungen oder Weiterbildungen - Überlassen Sie das Thema jemanden, der die Aspekte der Arbeitssicherheit in allen Fassetten bestens kennt und sich gerne Gefährdungsbeurteilungen, Dokumentation und gesetzlichen Pflichten beschäftigt.


Allgemeine Betreuung

  • Beratung und Auswertung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Untersuchung nach Ereignissen/Unfällen
  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
  • Aktive Beteiligung an der Vorbereitung und Gestaltung der ASA-Sitzungen sowie regelmäßiger Jours fixes

Betriebsspezifische Betreuung

  • Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen´
  • Erstellung einer Vorsorgekartei
  • Durchführung von Unterweisungen du Schulungen
  • Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  • Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
  • Moderation der ASA-Sitzungen und deren Dokumentation


Gefahrenstoffbeauftragter

Als externer Gefahrenstoffbeauftragter bin ich die Expertise für:

  •     Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen mit Gefahrstoffen nach § 6 GefStoffV
  •     Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses gemäß TRGS 400
  •     Ermittlung und Bewertung der Exposition nach TRGS 402
  •     Beratung zu Substitution, Lagerung und Kennzeichnung TRGS 510
  •     Festlegung von Schutzmaßnahmen zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
  •     Erstellen und Aktualisierung von Betriebsanweisungen.
  •     Unterweisung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und im Verhalten bei Unfällen